Trennung von „Fleischigem“ und „Milchigem“

Eine der wichtigsten Regeln der Kaschrut ist die Trennung von „Fleischigem“ und „Milchigem“. Fleisch- und Milchprodukte dürfen beim Essen nicht miteinander kombiniert werden. Für beide Gruppen gibt es einen dafür vorgesehenen Satz Geschirr, beim Kochen werden verschiedene Arbeitsgeräte für die beiden Gruppen benutzt. Zwischen der Einnahme eines fleischigen und der eines milchigen Gerichtes wird zudem eine Wartezeit eingehalten, die je nach Lebensmittel zwischen 30 Minuten bis zu 6 Stunden dauern kann.
„Neutrale“, sogenannte parve Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Getreideprodukte dürfen beliebig mit fleischigen und milchigen Lebensmitteln kombiniert werden.
Koschere Tiere
Alle Tiere, die Paarhufer und Wiederkäuer sind, gelten nach der Kaschrut als koscher. Somit sind etwa Pferd, Schwein und Hase als treife angesehen und dürfen nicht verzehrt werden, während Rind, Schaf und Ziege gegessen werden können. Beim Geflügel sind Hühner, Enten, Truthähne, Gänse und Tauben zum Verzehr freigegeben. Vorraussetzung ist immer die rituell korrekte Schlachtung der Tiere. Milch ist immer koscher, wenn sie von einem koscheren Tier stammt - Stuten- und Kamelmilch gelten zum Beispiel als treife.
Bei den Meerestieren gelten alle Tiere mit Flossen und Schuppen als koscher – nicht erlaubt ist also das Fleisch von Aalen, Walen und sämtlichen Schalentieren. Fische gelten als parve und müssen nicht rituell geschlachtet sein. Fischeier und Fischöl sind nur dann koscher, wenn sie von koscheren Fischen stammen.
Das Schächten

Damit das Fleisch von erlaubten Land- und Lufttieren als koscher gilt, muss das Tier von einem speziell geschulten gläubigen Juden geschächtet werden. Hierbei wird die Kehle des Tieres mit einem sehr scharfen Messer durchschnitten, woraufhin das Tier das Bewusstsein verliert und ausblutet. Der Verzehr von Blut ist streng untersagt: Nach dem Ausbluten werden durch einen speziellen Pökelprozess letzte Reste entfernt, sodass koscheres Fleisch blutfrei verkauft werden kann.
Weitere Lebensmittel
Eier gelten grundsätzlich als parve, dürfen also beliebig kombiniert werden, müssen aber von einem koscheren Tier stammen und dürfen keine Blutrückstände aufweisen. Honig wird als koscher angesehen, obwohl er von der nicht-koscheren Biene stammt. Käse ist nur dann koscher, wenn er mit Hilfe von mikrobiellem Lab hergestellt wurde – bei tierischem Lab wäre die Trennung von Milchigem und Fleischigem nicht mehr gegeben. Für koscheren Wein gelten feste Ernteregeln und für die Vinifizierung dürfen keine Bakterien und Enzyme zugesetzt werden. Auch dürfen die Weine nicht mithilfe von Gelatine von Trübstoffen befreit werden, was bei herkömmlichen Weinen unter die so genannten Schönungsmethoden fällt. Wie beim Wein wird bei koscheren Backwaren die Produktion unter Aufsicht eines Rabbiners vorausgesetzt.