Der Preis
Natürlich wollen Sie wissen, wie viel die Ware kosten soll und Sie sollen auch in der Lage sein, Preise zu vergleichen. Grundsätzlich wird der Preis entweder als Grundpreis (also pro kg/100 g bzw. Liter/100 ml) oder als Stückpreis angegeben.
Die Verkehrsbezeichnung
Die Bezeichnung der Ware ist je nach Warengruppe geregelt und muss in jedem Fall angegeben sein. Bei Obst und Gemüse finden Sie Angaben zu Art und Sorte. Bei anderen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Fleisch, gibt es verschiedene Vorschriften, wie die einzelnen Teile korrekt bezeichnet werden. Schließlich wollen Sie ganz genau wissen, was Sie an diesem Stand kaufen können.
Herkunftsort oder –land
Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten muss das Herkunftsland angeben werden. Ausnahmen sind zum Beispiel Früh- und Speisekartoffel, Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse und wenige andere. Bei tierischen Lebensmitteln muss die Herkunft meistens nicht direkt angegeben werden. Ausnahmen sind zum Beispiel Eier und Rindfleisch, bei denen die Herkunft über Codes aus Buchstaben und Ziffern belegt wird.
Güteklassen
Bei Obst und Gemüse gibt die Güteklasse Auskunft über die Qualität und muss für folgende Sorten direkt bei der Ware angegeben werden: Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Kiwis, Nektarinen, Paprika, Pfirsiche, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte. Es werden drei Güteklassen unterschieden:
- Klasse extra: Hier bekommen Sie fehlerfreie Ware in höchster Qualität. Das Obst oder Gemüse weist alle sortentypischen Eigenschaften auf.
- Klasse I: Dieses Obst und Gemüse besitzt sortentypischen Eigenschaften und eine gute Qualität. Leichte Fehler sind erlaubt, mindern aber nicht die Qualität.
- Klasse II: Waren dieser Kategorie und weiterhin alle angebotenen Obst- und Gemüsesorten, die nicht eingeteilt werden müssen, entsprechen den Mindesteigenschaften. Das bedeutet, dass die Früchte ganz, gesund, sauber, ausreichend reif, frei von fremdem Geruch und Geschmack und frei von Schädlingen sind.
Letztlich entscheiden Sie selbst vor Ort, ob das Obst und Gemüse Ihren Vorstellungen entspricht.
Behandlungsverfahren und Zusatzstoffe
Wenn lose Ware behandelt ist oder Zusatzstoffe enthält, ist der Händler verpflichtet, dies zu kennzeichnen. Das gilt nicht nur für lose Ware, sondern auch in der Gastronomie. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Zusatzstoffe und Behandlungsmethoden werden kurz auf dem Schild aufgeführt (zum Beispiel: "mit Farbstoff" oder "geschwefelt") oder es findet sich ein Hinweis auf eine ausführliche Kennzeichnung in einem allgemein zugänglichen Buch oder Aushang. Bei der ausführlichen Kennzeichnung müssen dann alle Zutaten und Zusatzstoffe genau aufgelistet werden.
Allergenkennzeichnung gibt es bisher für lose Ware noch nicht. Dies wäre gerade für Backwaren sicher eine hilfreiche Information. Letztlich haben Sie aber im direkten Gespräch immer die Möglichkeit all das in Erfahrung zu bringen, was Ihnen persönlich am Herzen liegt. Scheuen Sie sich nicht, beim Einkauf nachzufragen.