Die Hauptallergene
Bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten ist der Blick auf die Verpackung bzw. das Zutatenverzeichnis besonders wichtig. Folgende Zutaten werden auf jeden Fall ausdrücklich genannt, wenn sie im Produkt vorhanden sind:
Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere (wie Krabben oder Garnelen), Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Schalenfrüchte (zum Beispiel Mandeln und Haselnüsse), Milch (einschließlich Laktose), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter, Lupine und Weichtiere (wie Schnecken, Muscheln oder Tintenfische).
Für die 14 Hauptallergene sind die Bestimmungen so streng gesetzt, dass sie immer auf dem Etikett stehen müssen, unabhängig davon, in welcher Menge sie im Lebensmittel vorhanden sind.
Mit der Angabe „Kann Spuren von ... enthalten“ schützen sich Hersteller für den Fall, dass im selben Unternehmen hergestellte Produkte Allergene enthalten und diese eventuell während des Produktionsprozesses auf das so gekennzeichnete Lebensmittel übertragen werden. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass der Gehalt an allergenen Substanzen sehr gering ist. Je nachdem wie stark Ihre Allergie oder Unverträglichkeit ausgeprägt ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie das Lebensmittel konsumieren oder nicht. Sie wissen am besten, ob Sie geringe Spuren der allergieauslösenden Substanz vertragen können oder nicht.
Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Laktose
Laktosearm: Der Gehalt an Laktose in diesem Lebensmittel beträgt weniger als 1 g pro 100 g bzw. 100 ml des verzehrsfertigen Produktes.
Streng laktosearm: Der Gehalt an Laktose in diesem Lebensmittel beträgt weniger als 100 mg pro 100 g bzw. 100 ml des verzehrsfertigen Produktes.
Laktosefrei: Der Gehalt an Laktose und Laktoseabbauprodukten in diesem Lebensmittel beträgt weniger als 10 mg pro 100 g bzw. 100 ml des verzehrsfertigen Produktes.