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Was muss drauf stehen?

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung legt fest, welche Informationen auf der Verpackung von Lebensmitteln stehen müssen, wenn diese dem Verbraucher zur Selbstbedienung zur Verfügung steht. Hier finden Sie die Angaben, die auf keiner Packung fehlen dürfen.

Die Verkehrsbezeichnung

Die genaue Kennzeichnung der Lebensmittel hilft, den Überblick über das Warenangebot zu behalten.
Die genaue Kennzeichnung der Lebensmittel hilft, den Überblick über das Warenangebot zu behalten.
© Kunstart.net

Die Verkehrsbezeichnung ist wie eine Beschreibung des Produktes, die dazu dient Ihnen zu vermitteln, um was es sich handelt. Oft erleichtert Ihnen dies auch den Vergleich mit anderen Waren. Phantasie- oder Markennamen (wie zum Beispiel „nutella“) sind nicht ausreichend aussagekräftig und werden durch eine Bezeichnung (in diesem Fall Nuss-Nougat-Creme), die Rückschlüsse auf die Zusammensetzung des Produktes ermöglicht, ergänzt.

Für bestimmte Produktgruppen gibt es außerdem eigene Rechtsverordnungen, die festlegen, wie welches Lebensmittel benannt werden muss. Dies ist zum Beispiel bei Säften und Konfitüren der Fall.

Das Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis listet die im Produkt enthaltenen Zutaten auf, die Reihenfolge entspricht absteigend den Gewichtsanteilen zum Herstellzeitpunkt. An erster Stelle finden Sie demnach die Zutat, die den größten Anteil ausmacht. Zutaten, die weniger als 2 % des Gesamtgewichts ausmachen, werden in beliebiger Reihenfolge aufgelistet. Wenn ein Lebensmittel zusammengesetzte Zutaten enthält, müssen auch deren Bestandteile aufgelistet werden. Dies geschieht entweder direkt bei der entsprechenden Zutat - zum Beispiel: Nudeln (Hartweizengrieß, Eier, Speisesalz) - oder die einzelnen Zutaten werden in das Gesamtverzeichnis eingebunden.

Auch die verwendeten Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden. Dabei steht vor den meisten Zusatzstoffen der entsprechende Klassenname, der auf die Funktion des Stoffes hinweist (zum Beispiel Farbstoff oder Konservierungsstoff). Danach steht entweder der Name oder die E-Nummer des Zusatzstoffes. Die Zusatzstoffe von zusammengesetzten Zutaten müssen nur dann angeben werden, wenn sie im Endprodukt noch eine Wirkung haben, also in relevanten Bestandteilen enthalten sind.

Weitere Informationen zu besonderen Angaben im Inhaltsverzeichnis:

Die so genannte QUID-Kennzeichnung und Wissenswertes zur Kennzeichnung von Allergenen.

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Es lohnt sich, die Informationen auf der Verpackung genau zu lesen.
Es lohnt sich, die Informationen auf der Verpackung genau zu lesen.
© Lukiyanova Natalia / frenta

Ein verpacktes Produkt, das richtig gelagert wird, behält mindestens bis zu dem vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum seine typischen Eigenschaften. Dazu zählen Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Falls Sie die Ware auf besondere Weise lagern müssen, werden Sie auf der Packung darauf hingewiesen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Das Überschreiten des Datums macht das Lebensmittel nicht gleich zu einem unsicheren Produkt. Rein rechtlich gesehen, garantiert der Hersteller bis zum angegebenen Datum für die Qualität seiner Waren. Nach Ablauf des Datums übergeht die Verantwortung an den Händler. Dieser kann das Produkt mit entsprechender Kennzeichnung auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (preislich reduziert) verkaufen.

Bei einem Produkt, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sollten Sie dennoch vor dem Verzehr genau auf Aussehen und Geruch achten. Auf der Verpackung finden Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum immer mit der Aufschrift: „mindestens haltbar bis“.

Wenn Sie die Angabe „verbrauchen bis“ finden, so handelt es sich um das so genannte Verbrauchsdatum. Dieses wird für Lebensmittel verwendet, die leicht verderblich sind und schon nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (zum Beispiel rohes Hackfleisch). Zusätzlich zum Verbrauchsdatum finden Sie auf der Verpackung einen Hinweis, wie das Lebensmittel bis dahin sicher zu lagern ist. Nach Ablauf dieses Datums darf das Produkt nicht mehr verkauft werden und Sie sollten es auch nicht mehr verzehren.

Der Hersteller

Auf jeder Verpackung müssen Name oder Firma und die Anschrift des Herstellers angegeben sein. So haben Sie und auch der Händler die Möglichkeit, sich bei Fragen oder Reklamationen direkt an den Hersteller zu wenden. Zusätzlich zu dieser Angabe gibt es die Losnummer, anhand derer das Produkt eindeutig einer Warenpartie (also Lebensmittel, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurden) zugeordnet werden kann. Auf diese Weise lassen sich Produktionsfehler eindeutig zurückverfolgen oder Rückrufaktionen genau steuern.

Die Füllmenge

Anhand der Füllmenge können Sie Gewicht, Volumen oder Stückzahl des Produktes erkennen. Bei konzentrierten Produkten, wie Saucen oder Suppen, finden Sie außerdem die Information dazu, welche Menge das zubereitete Produkt letztlich ergibt. Bei Lebensmitteln in einer Aufgussflüssigkeit (zum Beispiel Obst in Dosen) muss der Hersteller zusätzlich noch das Abtropfgewicht, also das Gewicht nach dem Abgießen der Flüssigkeit, angeben.

Der Preis

Der Endpreis ist die Summe, die Sie für das abgepackte Produkt bezahlen. Er wird entweder auf dem Produkt direkt oder auf einem Schild angegeben. Zusätzlich dazu muss auch der Grundpreis pro Mengeneinheit (also pro 100 g/ 1 kg oder 100 ml/ 1 Liter) am Regal angegeben sein. Mit Hilfe dieser Angabe können Sie in verschiedenen Mengen verpackte Produkte preislich besser miteinander vergleichen. Die Angabe des Preises pro Mengeneinheit entfällt, wenn der Grundpreis mit dem Endpreis identisch ist (zum Beispiel bei einem Liter Milch).

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