
Erst vor wenigen Wochen hatte die Verbraucherschutzorganisation foodwatch den Einsatz von Sauerstoff zur Behandlung von Frischfleisch heftig kritisiert: Nach der Behandlung sieht Frischfleisch wesentlich frischer und appetitlicher aus, als es eigentlich ist. Die Sauerstoffbehandlung musste bisher nur für bereits verpacktes Fleisch durch den Zusatz "Unter Schutzatmosphäre verpackt" ausgewiesen werden. Ein Gericht in Lüneburg hat nun entschieden, dass auch Fleischer und Metzger ihre Ware in der Frischfleischtheke mit diesem Hinweis versehen müssen, wenn das Fleisch mit Sauerstoff behandelt wurde. In der Mitteilung des Gerichtes hieß es: "Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße 'Frischeoptik' enttäuscht werden kann".