
Anlässlich der Proklamation des Reinheitsgebots am 23. April 1516 durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. wird jedes Jahr am 23. April das deutsche Bier gefeiert. Das Reinheitsgebot regelt die erlaubten Brauzutaten: Gerste, Hopfen und Wasser. Hefe wurde damals noch nicht erwähnt - vermutlich deshalb, weil die genaue Wirkungsweise der Hefe noch unbekannt war.
Ein Grund für den Erlass des Reinheitsgebots waren Klagen über schlechtes Bier, da steigende Rohstoffpreise zu Bierfälschungen führten. Zugleich sollte sicher gestellt werden, dass die wertvolleren Getreide Weizen und Roggen den Bäckern vorbehalten werden konnten.
Wer heute mitfeiern möchte, kann eine der vielen Deutschland weiten Veranstaltungen besuchen: Keinere wie große Brauereien veranstalten Hoffeste und Führungen. In Dresden kann man im Feldschlösschen-Stammhaus kostenlose Führungen durch das hauseigene Biermuseum machen. In Löbau liefert ein Bierwagen mit Brauereipferden den historischen Bergquellgerstensaft aus, im Brauhaus Goslar finden Brauereiführungen mit anschließender Verkostung statt.
Inzwischen hat in Sachen Bier ein neuerer Trend Deutschland erreicht: Viele handwerklich und mit viel Experimentierfreude hergestellte Craft Beer Sorten bereichern den Biermarkt und die Theke. Neben neuen Ideen werden auch alte Rezepturen gebraut und verfeinert. Auch hier steht der Geschmack im Vordergrund, so dass das Nichteinhalten des Reinheitsgebotes niemanden stören sollte.
Eine Liste aller Veranstaltungen zum Tag des deutschen Bieres finden Sie unter: www.brauer-bund.de