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Kein Gemüsepatent

Eine Gemüsesorte, die nach weitestgehend traditionellen, biologischen Verfahren gezüchtet wurde, kann nicht zum Patent angemeldet werden. Dies entschied die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vergangene Woche und erteilte damit dem umstrittenen Brokkolipatent eine Absage.
Züchtung von Brokkoli wird nicht patentierbar
Züchtung von Brokkoli wird nicht patentierbar
© PhotoRack

Hintergrund der Entscheidung war die Diskussion um das "Brokkolipatent": Die britische Firma Plant Bioscience hatte im Jahre 1998 ein Patent für einen Brokkoli angemeldet, der besonders viele krebshemmende Stoffe enthält. Die Firma hatte dazu bestimmte Brokkoli-Gene identifiziert, markiert und gezielt gezüchtet. Eine anderes Unternehmen hatte gegen die Patentierung Einspruch erhoben, da der Brokkoli keine Erfindung, sondern eine Züchtung sei. Ähnlich verhielt es sich im Fall des "Tomatenpatentes": Hier hatte das israelische Landwirtschaftsministerium eine Tomate mit besonders geringem Wassergehalt nach ähnlicher Vorgehensweise zum Patent angemeldet.

Mit der Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) stehen beide Patente vor dem Aus. Die Kammer hält beide Verfahren für "im Wesentlichen biologisch" und deshalb für nicht patentierbar.

Vor allem Umweltschützer standen der Patentierung von Gemüsesorten kritisch gegenüber. Sie befürchteten mit der Patentierung von Lebensmitteln eine Kommerzialisierung von Naturgütern. Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Ausnahmen werden bei neuen Sorten gemacht, die nicht auf dem konventionellen Züchtungsweg entstanden. Hierzu zählen beispielsweise gentechnisch veränderte Pflanzen.

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