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Neue EU-Lebensmittelkennzeichnung

Am Mittwoch, den 6.Juli 2011, hat das EU-Parlament beschlossen, dass in Zukunft Lebensmittelhersteller eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend umsetzen müssen. Auch Analogkäse und Klebefleisch sowie enthaltene Allergene müssen deutlich gekennzeichnet werden.

Ampel scheiterte schon 2010

In einer ersten Lesung im Juni 2010 hatte sich das EU-Parlament gegen die Einführung einer verpflichtenden Ampel-Kennzeichnung ausgesprochen. Jetzt, am 6. Juli 2011, einigte sich das Parlament auf die verpflichtende Einführung der Nährwertangaben.

Die Nährwertangaben

Die neue Lebensmittelkennzeichnung soll den Einkauf erleichtern
Die neue Lebensmittelkennzeichnung soll den Einkauf erleichtern
© Lukiyanova Natalia / frenta

In Zukunft müssen alle Lebensmittel- und Getränkeverpackungen Angaben zum Brennwert, Zucker-, Eiweiß-, Fett- (hierbei auch die gesättigten Fettsäuren) und Salzgehalt auf der Rückseite tragen. Diese Werte müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden, so dass verschiedene Produkte besser miteinander verglichen werden können. Die Angabe, welchen Energieanteil der empfohlenen Tagesmenge ein Lebensmittel abdeckt, bleibt weiterhin freiwillig. Außerdem sind alkoholische Getränke noch nicht von dieser Regelung betroffen. Eine Prüfung dieser Lebensmittelgruppe soll in 3 Jahren erfolgen.

Allergene und Imitate

Allergiker können in Zukunft schneller erkennen, ob ein Lebensmittel allergene Stoffe enthält. Diese müssen in der Liste der Inhaltsstoffe fett gedruckt werden.

Enthält ein Lebensmittel Analogkäse, Klebefleisch oder –fisch, muss dies direkt auf der Verpackung angegeben werden. Ist in einem Lebensmittel Analogkäse enthalten, wird dies künftig durch die Aufschrift „Hergestellt mit Pflanzenfett“ verdeutlicht. Bei Produkten, die Klebefleisch enthalten wird der Zusatz „Aus Fleischstücken zusammengefügt“ verpflichtend.

Herkunft von Frischfleisch

Was bisher nur für Rindfleisch galt, gilt nun auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch: Die Herkunft von Frischfleisch muss genau angegeben werden. Spezifische Bestimmungen zur Herkunftsangabe von Fleisch müssen noch erarbeitet werden.

Ein weiterer Beschluss soll die Lesbarkeit dieser Angaben sichern. Dazu wird die Schriftgröße der verpflichtenden Angaben auf 1,2 Millimeter festgelegt.

Die Vorgaben werden nach Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren in Kraft treten und beenden damit die dreijährigen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Verbraucherrechtsorganisationen kritisieren an dem Ergebnis, dass es die Verbraucherinteressen nicht angemessen umsetze.

Informationen zur aktuellen Regelung der Lebensmittelkennzeichnung finden Sie in unserem Special zum Thema.

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