
Ein Imker hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, da in seinem Honig DNA von gentechnisch verändertem Mais gefunden wurde, der zu Forschungszwecken angebaut wird. Der Imker hielt seine Produkte daher nicht mehr für verkehrs- und gebrauchsfähig. Am 6. September 2011 sprach nun der Gerichtshof der Europäischen Union (GhEU) das Urteil in diesem Präzedenzfall.
Bisher fielen nur gentechnisch veränderte Organismen – also Organismen, die ihr Erbgut weitergeben können - unter die Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Da Pollen im Honig ihre DNA nicht weitergeben können, waren sie bisher als Bestandteil eines Lebensmittels frei zugelassen.
Mit der heutigen Entscheidung stellt der GhEU jedoch alle Zutaten, die von gentechnisch veränderten Organismen abstammen, unter die Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel, und zwar unabhängig von der Menge, in der der Stoff in einem Produkt vorkommt. Daher müssen künftig alle Lebensmittel, die auch nur geringe Spuren von Stoffen aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten, künftig nach den Kriterien der gentechnisch veränderten Lebensmittel kontrolliert werden. Das gilt auch dann, wenn der Stoff selbst wie oben genannte Pollen kein gentechnisch veränderter Organismus, sondern lediglich ein Produkt eines solchen Organismus ist.
In Deutschland könnte nicht nur gentechnisch veränderter Mais, sondern zum Beispiel auch die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte Amflora für den Anbau zu Testzwecken zugelassen werden. Da Bienen deren Blüten anfliegen können und dies kaum kontrollierbar ist, könnte sich der Anbau solcher Pflanzen in Zukunft schwieriger gestalten.