Bisher gab es zwar europaweit verbindliche Regelungen für den Bio-Anbau von Wein, nicht aber für ökologische Herstellungsmethoden. Wein, der umgangsprachlich als Bio- oder Ökowein bezeichnet wurde, durfte deshalb bisher offiziell nur als "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" gekennzeichnet werden.

Die neue Verordnung betrifft auch die eingesetzten Verfahren und Stoffe bei der Weinherstellung. Verboten sind nach der neuen Regelung beispielsweise die Entschwefelung oder der Einsatz von Sorbinsäure. Erlaubt ist die Schwefelung, bei der sich Sulfite bilden, die konservierend auf den Wein wirken. Für Bio-Wein gelten allerdings strengere Grenzwerte als beim konventionellen Wein. Der Sulfitgehalt muss mindestens 30- 50 mg/l unter dem eines konventionellen Weins liegen (abhängig vom Restzuckergehalt). Wein, der nach den neuen Regelungen hergestellt wurde, kann als ökologischer/biologischer Wein bezeichnet werden und muss das EU-Bio-Logo tragen. Das nationale Bio-Siegel darf zusätzlich verwendet werden.