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Neue Vermarktungsnorm für Geflügel

Pünktlich zur Grillsaison treten ab 1. Mai in ganz Europa neue Normen für die Vermarktung von Geflügelfleisch und Geflügelprodukten in Kraft.
Gegrilltes Huhn auf Spargel-Möhren-Salat
Gegrilltes Huhn auf Spargel-Möhren-Salat
© Matthias Haupt

Die schon im Oktober 2009 verabschiedete Änderung der Vermarktungsnormen für Geflügel bezieht sich insbesondere auf die Verwendung des Begriffes „frisch“. Nach der neuen Vorschrift dürfen damit nur noch Produkte bezeichnet werden, bei denen das Fleisch zu keinem Zeitpunkt eingefroren war. Bisher konnten auch aufgetaute Produkte als „frisch“ bezeichnet werden. Küchenfertige Geflügelfleischzubereitungen, die als "frisch" verkauft werden, beispielsweise marinierte Hähnchen- oder Putensteaks, dürfen ab 1. Mai auch wirklich nur aus frischem Fleisch hergestellt worden sein. Die Neudefinition des Begriffes „frisch“ zollt vor allem der neuen Beliebtheit regionaler Produkte Tribut, da frisches Fleisch, insbesondere Geflügel, keine so langen Transportwege verkraftet wie gefrorenes.

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