
„Ein einzigartiges Joghurterlebnis mit der feinherben Süße der Stevia“, verspricht die Molkerei Andechser mit dem neuen Stevia Bio-Joghurt mild. Es gibt ihn in den Sorten Orange-Sandorn und Banane-Maracuja. Wie schmeckt er denn nun? Zunächst einmal scheint der Joghurt mit Stevia ein bisschen weniger süß als vergleichbare Produkte, dazu schmeckt er angenehm fruchtig und wirklich feinherb. Auf jeden Fall aber ist im Geschmack kein eklatanter Unterschied zu Joghurt mit mehr Zucker festzustellen. Und wie wirkt sich die Verwendung von Stevia ernährungsphysiologisch aus? Ein Becher Bio-Joghurt mit Stevia Orange-Sanddorn (125 Gramm) hat etwa 115 kcal und enthält 12 Gramm Zucker, die vergleichbare Menge Bio-Joghurt Himbeer ohne Stevia der selben Molkerei hat etwa 128 kcal und 18 Gramm Zucker. Dank der Stevia-Süße sparen wir also rund 6 Gramm Zucker pro Becher Joghurt - das sind ein bis zwei Würfel Zucker.
Was ist Steva?
Stevia, auch bekannt als Honigblatt, ist eine Süßpflanze. Sie ist 30 mal süßer als Zucker, und dabei beinahe kalorienfrei: Die Süßstoffe der Stevia werden vom Körper praktisch nicht verarbeitet. Deshalb gilt Stevia als natürliche Alternative zu Zucker und künstlichen Zuckeraustauschstoffen. Ursprünglich kommt Stevia aus Südamerika, wo die Ureinwohner sie traditionell als Süßungsmittel verwenden. Bei uns in Europa ist Stevia als Lebensmittel noch nicht zugelassen, einzig Frankreich hat das natürliche Süßmittel in einem Sonderverfahren erlaubt. Verboten ist der Verkauf von Stevia allerdings auch nicht, so dass Samen und Blätter der Steviapflanze bei uns als Badezusätze oder Tierfutter im Handel erhältlich sind.
Stevia und die Novel-Food-Verordnung
Stevia an sich ist in der EU noch nicht zugelassen, da es unter die Novel-Food-Verordnung aus dem Jahr 1997 fällt. Nach dieser Verordnung bedürfen Lebensmittel, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in Europa nicht traditionell konsumiert wurden, eines gesonderten Zulassungsverfahrens. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das neue Produkt nicht gesundheitsschädlich ist. Unter die Verordnung fallen für den europäischen Markt neuartige Lebensmittel, zum Beispiel exotisches Obst und Gemüse, Designer Food (Lebensmittel mit speziellen zugesetzten Inhaltsstoffen) oder nicht auf traditionellem Wege hergestellte Produkte. Diese Produkte müssen eingehend geprüft werden, bevor sie auf dem Markt kommen, in Deutschland obliegt das Prüfverfahren dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Im Jahr 2004 aber entschied das Bayrische Verwaltungsgericht in München, dass Stevia-Tee nicht unter die Novel-Food-Verordnung fällt. In einem sehr aufwendigen Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass bereits in Europa vor dem Stichtag für die Novel-Food-Verordnung über 20 Millionen Tassen Stevia-Tee getrunken worden waren. Damit ist eine explizite Zulassung von Stevia-Tee nicht notwenig, um es in Lebensmitteln zu verwenden. Der Andechser Bio-Joghurt mit Stevia darf auf Grundlage des Münchner Urteils mit Stevia-Tee gesüßt werden.