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Kindermilch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Milchgetränke für Kleinkinder genauer untersucht und festgestellt, dass diese der Kuhmilch nicht vorzuziehen sind. Außerdem stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband fest, dass strengere Regeln und eine bessere Kennzeichnung im Segment der Kinder-Milchprodukte notwendig sind.
Für Kleinkinder ist fettarme Milch am besten
Für Kleinkinder ist fettarme Milch am besten
© Milch & Markt

Beworben wird die so genannte Kinder- oder Kleinkindermilch damit, dass ihre Inhaltsstoffe auf die Ernährungsbedürfnisse ihrer Zielgruppe angepasst seien. Die Hersteller beziehen sich dabei laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf die Gehalte an Proteinen, Vitaminen und Mineralstoffen. In seiner Untersuchung stellt das BfR nun fest, dass diese Produkte aus ernährungsphysiologischer Sicht nicht notwendig sind. Für Kleinkinder wird bei einer abwechslungsreichen Ernährung der Verzehr von fettreduzierter Kuhmilch empfohlen.

Grundsätzlich besteht die Problematik der Milchgetränke für Kinder darin, dass diese viele Nährstoffe, die natürlicherweise in der Milch vorkommen, nicht enthalten, andere dafür umso mehr. Daraus kann aus Sicht des BfR eine unkontrollierbare Zufuhr einiger Nährstoffe und gleichzeitig eine mangelnde Versorgung an Calcium und Vitamin B2 entstehen.

Der Fettgehalt der Kindermilchprodukte entspricht in etwa dem von Vollmilch und gleichzeitig werden auf der Verpackung häufig hohe Verzehrsmengen angegeben, was langfristig eine Überversorgung mit allen Nährstoffen begünstigt und aus gesundheitlicher Sicht problematisch sein kann.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt fest, dass ein Preisvergleich zwischen den Kindermilchprodukten und fettreduzierter Milch oft schwierig ist. Die Milchgetränke für Kinder werden meist in Pulverform angeboten und es fehlt oft die Grundpreisauszeichnung für das verzehrsfertige Getränk. Häufig seien die Kindermilchprodukte bis zu viermal teurer als die empfohlene normale Kuhmilch.

Weiterhin fordert der vzbv, dass die geschützte Bezeichnung "Milch" für derartige Produkte nicht verwendet werden solle. Der vzbv hält es außerdem für notwendig, die Diätverordnung (nach dieser Verordnung dürfen derartige Produkte nicht nur für Säuglinge, sondern auch für Kleinkinder ausgewiesen werden) dahingehend zu ändern, dass Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr keine spezielle Ernährung benötigen. Dies entspräche ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen.

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