Dem aktuellen Urteil waren jahrelange formale und juristische Querelen vorausgegangen. Der Bayerische Brauerbund hatte bereits im Jahre 1993 seinen Antrag auf Schutz der geografischen Angabe "Bayerisches Bier" eingereicht, im Januar 1994 ging dieser Antrag an die Europäische Kommission in Brüssel. Erst im Juli 2001 wurde das bayerische Bier ins Register geschützter geographischer Angaben aufgenommen. Seit dem darf nur noch bayerisches Bier auch so heißen. Doch die niederländische Bavaria Brauerei hatte ihre Marke "Bavaria" beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet, als der Eintrag noch nicht erfolgt war.
Schutz gilt erst seit 2001
Der EuGH entschied nun, dass maßgeblich für den Schutz der Herkunftsbezeichnung der Juli 2001 und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung ist. Die Marke Bavaria bleibt also nach derzeitigem Stand erhalten. Nun liegt die weitere Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH). Der hatte den EuGH wegen der komplizierten Rechtslage um eine Vorabentscheidung ersucht.
Brauer weiter zuversichtlich
Walter König, Pressesprecher des Bayerischen Brauerbundes, zeigte sich gestern trotz der juristischen Niederlage optimistisch: Der Schutz der geografischen Angabe "Bayerisches Bier" sei immerhin erneut vor Gericht bestätigt worden. Nun seien die Brauer "zuversichtlich, dass der BGH im kommenden Jahr für uns entscheidet." Das würde nach Ansicht des Brauerbundes bedeuten, dass das "Bavaria Holland Beer" zum Schutz der Verbraucher zumindest nicht mehr unter diesem Namen in Deutschland vertrieben werden dürfte. Ob die bayerischen Brauer ansonsten weiterhin "aktiv klagen", bliebe laut König abzuwarten.