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Gesundheitlicher Nutzen muss nachgewiesen sein

Die so genannte Health-Claims-Verordnung regelt für die gesamte EU, welche gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen zulässig sind und welche nicht. Seit dem 14. Dezember dieses Jahres sind genau 222 wissenschaftlich nachgewiesene und positiv bewertete Angaben auf Lebensmittelverpackungen erlaubt. Hier finden Sie den Link zur Liste.

222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmittelverpackungen

Die neue Regelung der Health-Claims-Verordnung soll das Einkaufen erleichtern
Die neue Regelung der Health-Claims-Verordnung soll das Einkaufen erleichtern
© lightpoet

Die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Kommission soll für mehr Transparenz beim Einkauf sorgen. Im Mai 2012 hat die Kommission deshalb eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht, die wissenschaftlich nachgewiesen und durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als positiv bewertet worden sind. Seit dem 14. Dezember dürfen nur noch diese 222 Angaben auf Lebensmittelverpackungen ausgelobt werden. Aussagen wie "Linolsäure trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei" oder "Vitamin K trägt zur normalen Erhaltung normaler Knochen bei" sind demnach erlaubt.

Die Regelung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses: Im Jahr 2008 gingen rund 44.000 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben von Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Kommission ein. Die eingereichten Angaben wurden zusammengefasst, überprüft und durch die EFSA wissenschaftlich bewertet. Aus rund 500 Hauptangaben wurden schließlich 222 zugelassen. Etwa 2200 weitere Angaben werden derzeit überprüft.

Hier finden Sie die Liste der seit dem 14. Dezember zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben.

Weitere Informationen zur Health-Claims-Verordnung finden sie außerdem beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.